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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Oktober 2017 – gültig für Buchungen bis einschließlich 30. Juni 2018)
1. Reisebedingungen weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwendungen direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen
Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe- und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Fluggesellschaft anzuzeigen.
ziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
(im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln, Zeitfaktors ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE. von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter- Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen: werden.
schrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person Veranstalters anzuzeigen.
wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person 11. Gepäckbeförderung
die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis. - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer)
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den 90% des Reisepreises pro Person. mit max. 20kg (Maße: 80x50x25cm) und ein Handgepäckstück pro
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen: Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Ge-
schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person genstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und
direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen. - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversiche-
Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person rung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen
des Kunden in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: der jeweiligen Fluggesellschaft.
innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der 90% des Reisepreises pro Person. 12. Mitwirkungspflicht
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor- Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilneh-
VOYAGE dar, an das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im mer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Bean-
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur standungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden
wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktritts- Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt. kostenversicherung wird empfohlen!) mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung
b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den 6. Umbuchung vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel ge-
Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zu- Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder genüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
standekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt, in Höhe der dadurch ent- Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen.
eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist. stehenden Kosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch mit Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen
c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi- einer Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO. Änderungen des Abreiseter- Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige
schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt, mins oder des Reisezieles gelten als Stornierung. VOYAGE ist berechtigt, Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von
etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. Änderungen der Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer Leistungen sind, die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie
Inhalte hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es erheblich erschwert.
nicht für diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der Kunde kann 13. Kündigungsrecht
Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für sich bis zum Abreisetermin durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Für den Fall einer Kündigung des Kunden aufgrund von Reisemängeln
diesen nicht verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen Namensänderung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO je gem. § 651 c BGB nach § 651 e BGB oder aus wichtigem Grund ist dem
dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und Teilnehmer berechnet. Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
zum Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde. VOYAGE kann dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder
d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls
jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei Flugreisen: Es gelten die besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des
Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe Umbuchungsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaft zzgl. einer Kunden gerechtfertigt wird.
dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/ Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO. 14. Ausschlussfrist und Verjährung von Ansprüchen
Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertragsschluss 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (nach den
bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei- §§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter VOYAGE, ver- tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
pflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages festgelegten nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann geltend zu machen. Dies sollte in Textform geschehen. Nach Fristablauf
Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor, die jeweiligen eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne
Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter verpflichtet nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche des Reisen-
sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die für Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es den nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässi-
Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge gen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters
mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei
Teilnehmerausweis/Voucher mitgeteilt. stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verant- Person liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden. des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
wortungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen. 8. Rücktritt durch den Veranstalter Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines gesetzlichen
3. Zahlungen VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Alle übri-
Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner- zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzel- gen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des ne Reiseleistungen kündigen: Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen beginnt mit dem Tag,
Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig, a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebe- 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet gleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle
binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die
Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. zuständige Botschaft Auskunft.
der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind ersparter Aufwendungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
sofort zur Zahlung fällig. Reisenden. der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
4. Leistungs- und Preisänderungen b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
Die Änderungen von vertraglichen Reiseleistungen sind ausnahmsweise wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück- aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
zulässig, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und vom trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
Reiseveranstalter nicht zu verantworten sind. Der Reiseveranstalter ist c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausge- VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
darüber hinaus verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungs- schriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund diesem Fall ist VOYAGE verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
zu informieren. VOYAGE behält sich in diesem Fall vor, den vertraglich Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever-
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafenge- erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. trages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
bühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden d) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss 17. Gerichtsstand
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
a) Erhöhen sich die bei Vertragsschluss bestehenden Beförderungskos- erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
ten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann VOYAGE den Reisepreis Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits für das gesamte Rechtsverhältnis.
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbrin- Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann VOYAGE vom gende Leistungen kann VOYAGE den anteiligen Reisepreis verlangen. VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. 9. Haftung Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten a) die gewissenhafte Reisevorbereitung oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
kann VOYAGE vom Reisenden verlangen. d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die als Gerichtsstand Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten
c) Werden die bei Vertragsschluss bestehenden Abgaben wie Hafen- nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
oder Flughafengebühren gegenüber VOYAGE erhöht, so kann der Reise- soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrläs- Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. sig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisever- Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens ei- etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit
trages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich nes Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz
auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in
Allgemeine Geschäftsbedingungen den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt dorf. Geschäftsführer: Gert Just
dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
die Reise dadurch für VOYAGE verteuert hat.
gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhen-
e) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
anwendbaren deutschen Vorschriften.
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
der gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht einge-
18. Veranstalter aller Reisen
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
treten und bei Vertragsschluss für VOYAGE nicht vorhersehbar waren.
VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 August-
f) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat VOYAGE
e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-
Veranstalter der Reise nach Elba ist: Freebird Reisen, Berlin / Veranstalter
werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
der Sprachreisen nach New York, Fort Lauderdale, Dublin, London und
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne
beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittun-
Sliema (Malta) ist: LAL Sprachreisen GmbH, München /Veranstalter der
Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten. Alternativ kann der
ternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/
Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s
Bay (Malta), St. Julian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen
Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch
verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen,
GmbH, Frankfurt / Veranstalter der Reisen nach Bitburg ist: YOUTEL AG,
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Bitburg / Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferien-
Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter
Dieses Verlangen hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung des
werk Oberhausen e.V. / Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuballcamp
nicht erstattet.
Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend
f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden
zu machen.
ist: Rheinfit Sportakademie GmbH, Köln / Veranstalter der Reise nach
Plön ist: Ferienexpress e.V., Köln / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons
durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen.
5. Rücktritt
ist: Action Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise
g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und
zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschä-
nach Zell am See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Veranstalter
nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht
digung verlangen.
der Skireisen nach Obertauern, Jerzens und Altenmarkt ist der Sportbund
für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder
a) Der Rücktritt sollte schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter
erklärt werden.
terglemm ist: B.u.S. Schneesportschule und Eventtouristik GmbH,
drücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden.
Sulzbach-Rosenberg / Veranstalter der Fernreisen nach Kroatien, USA
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den
h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden bezie-
und Neuseeland ist: Contiki Holidays Limited, Guernsey / Veranstalter
Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es
aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verant-
der Fernreisen nach Südwest-Afrika, Peru, Ecuador, Kambodscha, Bali
hen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
wortlichkeit von VOYAGE liegt oder durch höhere Gewalt verursacht
und Australien ist: G ADVENTURES INC., Barbados / Veranstalter der
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
Reise nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der Sprachreise
wurde, eine angemessene Entschädigung für die bis zur Erklärung des Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht aus- Bielefeld e.V., Bielefeld / Veranstalter der Skireise nach Saalbach-Hin-
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden
Rücktritts durch den Kunden getätigten Reisevorbereitungen und seine und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im nach Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH, Münster /
Aufwendungen im Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land und der Reisen nach
c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach bleiben von der Beschränkung unberührt. Mariapfarr und Maria Alm ist: young austria – Österreichs Erlebnisgäste-
zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertrag- 10. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen häuser GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reise nach Norwegen ist: visit
226 lichen Reisebeginn und seinem prozentualen Verhältnis zum vertraglich a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder wilderness, Tverstøyl / Veranstalter der Reisen nach Surendorf und ins
Abenteuer & Action Camp Damp ist: Nordwind Wassersport e.V., Lindau.
Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen,
geschuldeten Reisepreis. Die Entschädigung wird pauschaliert. Bei der