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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Oktober 2017 – gültig für Buchungen bis einschließlich 30. Juni 2018)
           1. Reisebedingungen                 weitergehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwendungen   direkt an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen
           Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe-  und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt.   Fluggesellschaft anzuzeigen.
           ziehungen zwischen Ihnen und der VOYAGE Reiseorganisation GmbH  Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des   b) Die Schadensmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb
           (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter genannt) regeln,  Zeitfaktors ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.   von 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen abgegeben
           genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, bzw. der Unter-  Rücktrittsbedingungen bei Buspauschalreisen:  werden.
           schrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit geleisteter  - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person  c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
           Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden diese  - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person  Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
           Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben  - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person  Veranstalters anzuzeigen.
           wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf  - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  11. Gepäckbeförderung
           die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.  - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang
           2. Abschluss des Reisevertrages und gültige Reiseleistungen  - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer)
           a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den  90% des Reisepreises pro Person.  mit max. 20kg (Maße: 80x50x25cm) und ein Handgepäckstück pro
           Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann  Rücktrittsbedingungen bei Flugreisen:  Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Ge-
           schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)  - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person  genstände sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und
           direkt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen.  - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  Ausladen zu beaufsichtigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversiche-
           Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung  - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  rung wird empfohlen!) Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen
           des Kunden in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung  - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  der jeweiligen Fluggesellschaft.
           innerhalb von 2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der   90% des Reisepreises pro Person.  12. Mitwirkungspflicht
           Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von  Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stor-  Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilneh-
           VOYAGE dar, an das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist.   nopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im   mer deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Bean-
           Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,   Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur   standungen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden
           wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch  in geringer Höhe entstanden ist. (Der Abschluss einer Reiserücktritts-  Reiseleistung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort
           ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt.  kostenversicherung wird empfohlen!)  mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls die Reiseleitung
           b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den  6. Umbuchung  vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel ge-
           Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zu-  Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder  genüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
           standekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor  demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt, in Höhe der dadurch ent-  Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen.
           eine schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist.  stehenden Kosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch mit   Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen
           c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi-  einer Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO. Änderungen des Abreiseter-  Erbringens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige
           schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt,  mins oder des Reisezieles gelten als Stornierung. VOYAGE ist berechtigt,  Reisebegleitung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von
           etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den  die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. Änderungen der  Ihnen vorgetragenen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist
           vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten  Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer Leistungen sind,   die Prüfung etwaiger Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie
           Inhalte hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet   sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es   erheblich erschwert.
           nicht für diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder   werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der Kunde kann   13. Kündigungsrecht
           Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für  sich bis zum Abreisetermin durch einen Dritten ersetzen lassen. Die   Für den Fall einer Kündigung des Kunden aufgrund von Reisemängeln
           diesen nicht verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen   Namensänderung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO je   gem. § 651 c BGB nach § 651 e BGB oder aus wichtigem Grund ist dem
           dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und   Teilnehmer berechnet.  Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
           zum Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht gemacht wurde.  VOYAGE kann dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch  Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder
           d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den   widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen  vom Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls
           jeweiligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach   nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen  entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
           Zugang der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses   entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei Flugreisen: Es gelten die   besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des
           Umstandes, kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe   Umbuchungsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaft zzgl. einer   Kunden gerechtfertigt wird.
           dahingehend gemacht werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/  Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO.  14. Ausschlussfrist und Verjährung von Ansprüchen
           Rückflug stattfindet. Dies hat seinen Grund in den bei Vertragsschluss   7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen  Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (nach den
           bestehenden Unwägbarkeiten hinsichtlich der zum Reisezeitpunkt   Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzei-  §§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
           möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der Veranstalter VOYAGE, ver-  tiger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen   vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
           pflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisevertrages festgelegten   nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann   geltend zu machen. Dies sollte in Textform geschehen. Nach Fristablauf
           Tag einzuhalten. Diesbezüglichbehält sich VOYAGE vor, die jeweiligen   eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt   kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne
           Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter verpflichtet   nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen   Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche des Reisen-
           sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die für   Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es  den nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
           den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des   sei denn, VOYAGE sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.  Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässi-
           Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden   VOYAGE behält sich vor, bei Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge   gen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters
           mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des   u. ä.), welche Anforderungen an die körperliche Fitness/Gesundheit   oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei
           Teilnehmerausweis/Voucher mitgeteilt.  stellen, den einzelnen Teilnehmern die Teilnahme zu verwehren, wenn   Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
           Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Haftung für  zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, welche ausschließlich in ihrer   die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
           Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen Verant-  Person liegen, durch die Teilnahme erheblich gefährdet werden.  des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
           wortungsbereichder leistungserbringenden Airline liegen.  8. Rücktritt durch den Veranstalter  Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines gesetzlichen
           3. Zahlungen                        VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag  Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Alle übri-
           Wir bitten um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises inner-  zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzel-  gen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
           halb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des  ne Reiseleistungen kündigen:  Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen beginnt mit dem Tag,
           Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig,  a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung   der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
           nach Erhalt des Sicherungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit   der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebe-  15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
           der rechtzeitige (Online-)Versand der Reiseunterlagen gewährleistet   gleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich   a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
           werden kann. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus   in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung   angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
           gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber   des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen   vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle
           binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte   gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für VOYAGE unzumutbar   Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die
           Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende Zahlungsfristen werden in   ist. VOYAGE behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl.   zuständige Botschaft Auskunft.
           der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind   ersparter Aufwendungen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des   b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
           sofort zur Zahlung fällig.          Reisenden.                         der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
           4. Leistungs- und Preisänderungen   b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers,  sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
           Die Änderungen von vertraglichen Reiseleistungen sind ausnahmsweise  wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rück-  aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
           zulässig, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und vom  trittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.  von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
           Reiseveranstalter nicht zu verantworten sind. Der Reiseveranstalter ist   c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausge-  VOYAGE schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
           darüber hinaus verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungs-  schriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In   16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
           änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund   diesem Fall ist VOYAGE verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das   Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die
           zu informieren. VOYAGE behält sich in diesem Fall vor, den vertraglich   Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu   Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der
           vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten,   informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich   Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever-
           der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafenge-  erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.  trages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
           bühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden   d) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss  17. Gerichtsstand
           Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:  nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.)  Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
           a) Erhöhen sich die bei Vertragsschluss bestehenden Beförderungskos-  erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide  stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
           ten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann VOYAGE den Reisepreis   Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits  für das gesamte Rechtsverhältnis.
           nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:  erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbrin-  Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
           aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann VOYAGE vom  gende Leistungen kann VOYAGE den anteiligen Reisepreis verlangen.  VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
           Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.  9. Haftung                   Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
           b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro  Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:  Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
           Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten   a) die gewissenhafte Reisevorbereitung  oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
           durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels   b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger  haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
           geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz   c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen  Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
           kann VOYAGE vom Reisenden verlangen.  d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die   als Gerichtsstand Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten
           c) Werden die bei Vertragsschluss bestehenden Abgaben wie Hafen-   nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,   nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
           oder Flughafengebühren gegenüber VOYAGE erhöht, so kann der Reise-  soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrläs-  Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
           preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.  sig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den  zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
           d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisever-  Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens ei-  etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit
           trages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich  nes Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz
                                                                                  auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in
      Allgemeine Geschäftsbedingungen  den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem   menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt  dorf. Geschäftsführer: Gert Just
                                                                                  dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
           die Reise dadurch für VOYAGE verteuert hat.
                                               gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
                                                                                  günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die
                                               aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhen-
           e) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
                                                                                  anwendbaren deutschen Vorschriften.
           dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
                                               der gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
                                               erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
           Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht einge-
                                                                                  18. Veranstalter aller Reisen
                                               ausgeschlossen oder beschränkt ist.
                                                                                  Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
           treten und bei Vertragsschluss für VOYAGE nicht vorhersehbar waren.
                                                                                  VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 August-
           f) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat VOYAGE
                                               e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-
                                                                                  Veranstalter der Reise nach Elba ist: Freebird Reisen, Berlin / Veranstalter
                                               werden, oder in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung
           20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
                                                                                  der Sprachreisen nach New York, Fort Lauderdale, Dublin, London und
                                               als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE
           Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne
                                               beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittun-
                                                                                  Sliema (Malta) ist: LAL Sprachreisen GmbH, München /Veranstalter der
           Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten. Alternativ kann der
                                               ternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/
           Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
                                                                                  Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s
                                                                                  Bay (Malta), St. Julian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen
                                               Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch
           verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
                                               Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen,
                                                                                  GmbH, Frankfurt / Veranstalter der Reisen nach Bitburg ist: YOUTEL AG,
           ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
                                                                                  Bitburg / Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferien-
                                               Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter
           Dieses Verlangen hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung des
                                                                                  werk Oberhausen e.V. / Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuballcamp
                                               nicht erstattet.
           Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend
                                               f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden
           zu machen.
                                                                                  ist: Rheinfit Sportakademie GmbH, Köln / Veranstalter der Reise nach
                                                                                  Plön ist: Ferienexpress e.V., Köln / Veranstalter der Surfcamps in St. Girons
                                               durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen.
           5. Rücktritt
                                                                                  ist: Action Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der Skireise
           Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise
                                               g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und
           zurücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschä-
                                                                                  nach Zell am See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Veranstalter
                                               nicht schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht
           digung verlangen.
                                                                                  der Skireisen nach Obertauern, Jerzens und Altenmarkt ist der Sportbund
                                               für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder
           a) Der Rücktritt sollte schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter
           erklärt werden.
                                                                                  terglemm ist: B.u.S. Schneesportschule und Eventtouristik GmbH,
                                               drücklich in Textform von VOYAGE genehmigt wurden.
                                                                                  Sulzbach-Rosenberg / Veranstalter der Fernreisen nach Kroatien, USA
           b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den
                                               h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche
                                               aus unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden bezie-
                                                                                  und Neuseeland ist: Contiki Holidays Limited, Guernsey / Veranstalter
           Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es
           aber unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verant-
                                                                                  der Fernreisen nach Südwest-Afrika, Peru, Ecuador, Kambodscha, Bali
                                               hen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
           wortlichkeit von VOYAGE liegt oder durch höhere Gewalt verursacht
                                                                                  und Australien ist: G ADVENTURES INC., Barbados / Veranstalter der
                                               die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
                                                                                  Reise nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der Sprachreise
           wurde, eine angemessene Entschädigung für die bis zur Erklärung des   Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht aus-  Bielefeld e.V., Bielefeld / Veranstalter der Skireise nach Saalbach-Hin-
                                               beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden
           Rücktritts durch den Kunden getätigten Reisevorbereitungen und seine   und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im   nach Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH, Münster /
           Aufwendungen im Verhältnis zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen.  Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen   Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land und der Reisen nach
           c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach  bleiben von der Beschränkung unberührt.  Mariapfarr und Maria Alm ist: young austria – Österreichs Erlebnisgäste-
           zeitlicher Staffelung, daher Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertrag-  10. Zusätzliche Haftung bei Flugreisen  häuser GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reise nach Norwegen ist: visit
    226    lichen Reisebeginn und seinem prozentualen Verhältnis zum vertraglich  a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder   wilderness, Tverstøyl / Veranstalter der Reisen nach Surendorf und ins
                                                                                  Abenteuer & Action Camp Damp ist: Nordwind Wassersport e.V., Lindau.
                                               Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen,
           geschuldeten Reisepreis. Die Entschädigung wird pauschaliert. Bei der
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