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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER
                                        (Stand: September 2021, Tel.: 05237 - 89 08 21, info@go-jugendreisen.de)
        1. REISEBEDINGUNGEN                RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN BEI FLUGREISEN:  die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung
        Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe-  - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person  für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
        ziehungen zwischen Ihnen als Verbraucher und der VOYAGE Reiseorga-  - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
        nisation GmbH (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter   - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang
        genannt) regeln, genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung,   - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Be-
        bzw. der Unterschrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit      90% des Reisepreises pro Person.  schränkung unberührt.
        geleisteter Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden   Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopauschalen   i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf Scha-
        diese Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten,   dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall den Nachweis   densersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus Minderung,
        haben wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin   führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist.   so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er aufgrund dessel-
        auf die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.  (Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen!)  ben Ereignisses als Entschädigung oder Erstattung infolge einer Minderung
        2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES UND GÜLTIGE  REISELEISTUNGEN  d) Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeiti-  nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beru-
        a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den   ger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen nicht   henden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat oder nach Maßgabe
        Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann   in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann eine Teil-  1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
        schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) di-  leistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt nicht oder nur   2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
        rekt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen.   teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Anspruch des Teil-  3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
        Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung des Kun-  nehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, VOYAGE   4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
        den in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung innerhalb von   sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. VOYAGE behält sich vor, bei   5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
        2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der Reisebestätigung   Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge u. ä.), welche Anforderungen an   9. ZUSÄTZLICHE HAFTUNG BEI FLUGREISEN
        vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von VOYAGE dar, an   die körperliche Fitness/Gesundheit stellen,  den einzelnen Teilnehmern die   a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder
        das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt   Teilnahme zu verwehren, wenn zu besorgen ist, dass diese aus Gründen,   Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen, direkt
        auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde   welche ausschließlich in ihrer Person liegen, durch die Teilnahme erheblich   an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen Fluggesell-
        innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch ausdrückliche   gefährdet werden.  schaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
        Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt.  5. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER  anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen, wenn
        b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den   VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag   die Schadenanzeigen nicht ausgefüllt worden ist.
        Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustan-  zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne   b). Die Schadenmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Ta-
        dekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor eine   Reiseleistungen kündigen:  gen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen
        schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist.  a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Rei-  14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage,
        c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi-  se ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters oder   nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung ge-
        schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt,   eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße   stellt worden sind, angezeigt werden.
        etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den verein-  vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der   c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
        barten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten Inhalte   Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertrags-  Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
        hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet nicht für   fortführung für VOYAGE unzumutbar ist. VOYAGE behält den Anspruch auf   Veranstalters anzuzeigen.
        diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder Hotelpros-  den Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen. Entstehende Kos-  10. GEPÄCKBEFÖRDERUNG
        pekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für diesen nicht   ten gehen zu Lasten des Reisenden.  Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in folgendem Umfang beför-
        verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen dem Kunden und   b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn   dert: maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer) mit max. 20kg
        dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und zum Inhalt der vertrag-  dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen   (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro Person (max. 6kg).
        lichen Leistungspflicht gemacht wurde.  Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.  Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Gegenstände sind vom
        d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den jewei-  c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer   Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und Ausladen zu beaufsich-
        ligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach Zugang   von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von   tigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen!) Bei
        der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses Umstandes,   mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden bei einer Reise-  Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
        kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe dahingehend gemacht   dauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen   11. MITWIRKUNGSPFLICHT
        werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/Rückflug stattfindet. Dies hat   oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl der Pauschalreise   Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilnehmer
        seinen Grund in den bei Vertragsschluss bestehenden Unwägbarkeiten hin-  vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet,   deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandun-
        sichtlich der zum Reisezeitpunkt möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der   den Reisenden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für   gen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden Reiseleis-
        Veranstalter VOYAGE, verpflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisever-  die Nichtdurchführung der Reise zu informieren, der eingezahlte Reisepreis   tung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort mitzuteilen, damit
        trages festgelegten Tag einzuhalten. Diesbezüglich behält sich VOYAGE vor,   wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können nicht   diese für Abhilfe sorgen kann. Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungs-
        die jeweiligen Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter   geltend gemacht werden.  störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken,
        verpflichtet sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die   d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, außerge-  eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Falls die Reise-
        für den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des   wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist, kann er   leitung vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel
        Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden mindes-  unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden, ebenfalls vom   gegenüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
        tens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des Teilnehmeraus-  Vertrag zurücktreten.  Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen. Sie
        weis/Voucher mitgeteilt. Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine   Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet.  ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen Erbrin-
        Haftung für Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen   6. KÜNDIGUNG DURCH DEN REISENDEN  gens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige Reisebeglei-
        Verantwortungsbereich der leistungserbringenden Airline liegen.  Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemängeln  tung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von Ihnen vorgetrage-
        VOYAGE ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 ver-  gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveranstalter  nen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist die Prüfung etwaiger
        pflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luft-  eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.  Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie erheblich erschwert.
        fahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtun-  Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder vom   12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
        ternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über   Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls entbehrlich,   a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
        die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunterneh-  wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den   angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
        men(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden   Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.  vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderun-
        Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden   7. UMBUCHUNG  gen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige
        Luftfahrtunternehmens nach Buchung, sind Sie über den Wechsel so   Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demjeni-  Botschaft Auskunft.
        rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von unsicheren Luftfahrt-  gen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehenden   b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
        unternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („ge-  Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf eine an-  notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
        meinschaftliche Liste“) finden Sie auf www.lba.de.  dere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem   das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der
        e) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die   dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Änderungen des Abreiseter-  Nichtbefolgung  dieser  Vorschriften  erwachsen,  z.B.  die  Zahlung  von
        er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit der   mins oder des Reisezieles gelten als Stornierung. Der Reiseveranstalter ist   Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn VOYAGE
        Kunde diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung   berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen.  schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
        übernommen hat.                    Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer Leis-  13. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
        3. ZAHLUNGEN                       tungen sind, sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kosten-  Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Un-
        Eine Anzahlung i.H.v 20% des Reisepreises ist innerhalb von 14 Tagen   frei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der Veran-  wirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der Reise-
        nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des Sicherungsscheines fällig.   stalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch   bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages,
        Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig, nach Erhalt des Siche-  zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen   bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
        rungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit der rechtzeitige (Online-)  nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen   14. STREITBEILEGUNG
        Versand der Reiseunterlagen gewährleistet werden kann. Bei Buchungen   entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei Flugreisen: Es gelten die Um-  Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche On-
        ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus gleichem Grund umgehend nach   buchungsgebühr der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich der dem Veran-  line-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/
        Rechnungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der   stalter entstehenden Zusatzkosten aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit.  consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unse-
        Reisebuchung, der gesamte Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende   8. HAFTUNG  rem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an einem Streit-
        Zahlungsfristen werden in der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene   Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:  schlichtungsverfahren teilzunehmen.
        Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig.  a) die gewissenhafte Reisevorbereitung  15. GERICHTSSTAND
        4. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN   b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger  Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
        Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zu-  c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen  stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
        rücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschädi-  d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht   für das gesamte Rechtsverhältnis.
        gung verlangen.                    Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit   Gerichtsstand für  Klagen  gegen VOYAGE  ist Detmold.  Für Klagen von
        a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter er-  ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbei-  VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
        klärt werden. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde,   geführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden   Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
        kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.  entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-  Kaufleute,  juristische  Personen  des  öffentlichen  oder  privaten  Rechts
        b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den An-  trägers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den   oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-
        spruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es aber   Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund   ort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
        unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verantwortlich-  internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher   im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
        keit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittel-  Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leis-  Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und inso-
        barer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten die   tungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder   weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
        die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen   beschränkt ist.  Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem
        an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene   e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-  Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kun-
        Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts durch den Kunden   hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder   den ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare,
        getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen im Verhältnis   in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung als Fremdleistungen   nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der
        zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Umstände sind unvermeidbar   gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE beschränkt sich in diesen Fäl-  Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in
        und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von VOYAGE unterlie-  len auf die sorgfältige Auswahl des Drittunternehmens, nicht aber auf die Leis-  diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
        gen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn   tungserbringung. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden   16. VERANSTALTER ALLER REISEN
        alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.  des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte,   Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
        c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach   menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom   VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.
        zeitlicher Staffelung, Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertraglichen Rei-  Reiseveranstalter nicht erstattet.  Geschäftsführer: Gert Just
        sebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen des Reisever-  f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden ent-  Veranstalter der Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s Bay (Malta), St. Ju-
        anstalters und zu erwartender  Erwerb durch anderweitige Verwendung   stehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind.  lian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt /
        der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert. Bei der weiter-  Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem Drit-  Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferienwerk Ober-
        gehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwendungen und an-  ten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch sonst an der   hausen e.V., Oberhausen / Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuball-
        derweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maßgeblich   Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt ist und der Ein-  camp ist: Rheinfit Sportakademie GmbH, Köln / Veranstalter der Surfcamps
        für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des Zeitfaktors ist der   tritt des Schadens für den Veranstalter nicht vorhersehbar oder vermeidbar   in St. Girons ist: Action Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der
        Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE.   war. Der Reiseveranstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche   Skireise nach Zell am See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Ver-
        RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN BEI BUSPAUSCHALREISEN:  durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.  anstalter der Reise nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der
        - bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person  g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und nicht   Sprachreise nach Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH,
        - 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person  schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht für Reise-  Münster  /  Veranstalter  des  Sprach  Camps  im  Salzburger  Land  und  der
        - 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person  beschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder Eigenausschrei-  Reisen nach Mariapfarr und Obertauern ist: young austria – Österreichs Er-
        - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person  bungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich in Textform von   lebnisgästehäuser GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reisen nach Beldorf,
        - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person  VOYAGE genehmigt wurden.  Soltau, Usedom, Swinemünde, Werbellinsee, Gadow, Tropical Islands und
        - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung:  h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus   Bad Sooden-Allendorf ist KI JU Ferienservice GmbH, Berlin.
           90% des Reisepreises pro Person.  unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden beziehen und
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