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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER
(Stand: September 2021, Tel.: 05237 - 89 08 21, info@go-jugendreisen.de)
1. REISEBEDINGUNGEN RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN BEI FLUGREISEN: die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung
Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbe- - Bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises pro Person für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
ziehungen zwischen Ihnen als Verbraucher und der VOYAGE Reiseorga- - 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
nisation GmbH (im Folgenden kurz VOYAGE oder (Reise-)Veranstalter - ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang
genannt) regeln, genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung, - Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Be-
bzw. der Unterschrift/Anmeldung Ihres gesetzlichen Vertreters oder mit 90% des Reisepreises pro Person. schränkung unberührt.
geleisteter Anzahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg, werden Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopauschalen i) Hat der Reisende gegenüber den Reiseveranstalter Anspruch auf Scha-
diese Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall den Nachweis densersatz oder auf Erstattung eines Teils des Reisepreises aus Minderung,
haben wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. so muss sich der Reisende das anrechnen lassen, was er aufgrund dessel-
auf die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis. (Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen!) ben Ereignisses als Entschädigung oder Erstattung infolge einer Minderung
2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES UND GÜLTIGE REISELEISTUNGEN d) Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeiti- nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beru-
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter VOYAGE den ger Rückreise oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen nicht henden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat oder nach Maßgabe
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann eine Teil- 1. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) di- leistung (Sportangebote, Ausflüge u. Ä.) witterungsbedingt nicht oder nur 2. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
rekt bei VOYAGE oder über ein Reisebüro/eine Buchungsstelle erfolgen. teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Anspruch des Teil- 3. der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
Der Reisevertrag kommt zustande, indem VOYAGE die Buchung des Kun- nehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, VOYAGE 4. der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
den in Textform im Rahmen einer Bestätigung/Rechnung innerhalb von sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. VOYAGE behält sich vor, bei 5. der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
2 Wochen annimmt. Eine inhaltliche Abweichung der Reisebestätigung Teilleistungen (Sportangebote, Ausflüge u. ä.), welche Anforderungen an 9. ZUSÄTZLICHE HAFTUNG BEI FLUGREISEN
vom Inhalt der Anmeldung stellt ein neues Angebot von VOYAGE dar, an die körperliche Fitness/Gesundheit stellen, den einzelnen Teilnehmern die a) Sollten im Rahmen der Fluggastbeförderung etwaige Schäden oder
das VOYAGE für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt Teilnahme zu verwehren, wenn zu besorgen ist, dass diese aus Gründen, Verzögerungen eintreten, wird durch den Veranstalter empfohlen, direkt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde welche ausschließlich in ihrer Person liegen, durch die Teilnahme erheblich an Ort und Stelle die Schäden gegenüber der eingetretenen Fluggesell-
innerhalb der Bindungsfrist VOYAGE die Annahme durch ausdrückliche gefährdet werden. schaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bestätigt. 5. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen, wenn
b) Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag die Schadenanzeigen nicht ausgefüllt worden ist.
Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustan- zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne b). Die Schadenmitteilung muss bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Ta-
dekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor eine Reiseleistungen kündigen: gen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen
schriftliche Bestätigung durch VOYAGE erfolgt ist. a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Rei- 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage,
c) Reisebüros und Buchungsstellen treten lediglich als Vermittler zwi- se ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters oder nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung ge-
schen dem Kunden und VOYAGE auf. Sie sind nicht dazu ermächtigt, eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße stellt worden sind, angezeigt werden.
etwaige Zusagen oder Nebenabreden zu vereinbaren, welche den verein- vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der c) Ansonsten ist die Beschädigung oder auch das Verlorengehen von
barten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vereinbarten Inhalte Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertrags- Reisegepäck bzw. das Abhandenkommen der örtlichen Vertretung des
hinaus oder zu diesen in Widerspruch stehen. VOYAGE haftet nicht für fortführung für VOYAGE unzumutbar ist. VOYAGE behält den Anspruch auf Veranstalters anzuzeigen.
diese Vermittlungstätigkeit. Auch etwaige Destinations- oder Hotelpros- den Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen. Entstehende Kos- 10. GEPÄCKBEFÖRDERUNG
pekte, die nicht vom Veranstalter übergeben wurden, sind für diesen nicht ten gehen zu Lasten des Reisenden. Im Rahmen unserer Busreisen wird das Gepäck in folgendem Umfang beför-
verbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht zwischen dem Kunden und b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dert: maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer) mit max. 20kg
dem Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart und zum Inhalt der vertrag- dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen (Maße: 80x50x35cm) und ein Handgepäckstück pro Person (max. 6kg).
lichen Leistungspflicht gemacht wurde. Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Gegenstände sind vom
d) Flugreisen: Der Veranstalter VOYAGE bucht für den Kunden den jewei- c) Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer Reiseteilnehmer beim Umsteigen sowie Ein- und Ausladen zu beaufsich-
ligen Flug, abgestimmt auf den vorhandenen Einzelfall und nach Zugang von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von tigen. (Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen!) Bei
der benötigten Unterlagen/Reisebestätigung. Aufgrund dieses Umstandes, mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und bis 48 Stunden bei einer Reise- Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
kann bei Vertragsschluss keine verbindliche Angabe dahingehend gemacht dauer von weniger als 2 Tagen bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen 11. MITWIRKUNGSPFLICHT
werden, zu welcher Uhrzeit der jeweilige Hin-/Rückflug stattfindet. Dies hat oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl der Pauschalreise Für den Fall auftretender Leistungsstörungen, kann der Reiseteilnehmer
seinen Grund in den bei Vertragsschluss bestehenden Unwägbarkeiten hin- vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, deren Beseitigung verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandun-
sichtlich der zum Reisezeitpunkt möglichen Flugzeiten durch die Airlines. Der den Reisenden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für gen im Zusammenhang mit der von VOYAGE zu erbringenden Reiseleis-
Veranstalter VOYAGE, verpflichtet sich jedoch, den im Rahmen des Reisever- die Nichtdurchführung der Reise zu informieren, der eingezahlte Reisepreis tung sofort unserer Reisebegleitung/Reiseleitung vor Ort mitzuteilen, damit
trages festgelegten Tag einzuhalten. Diesbezüglich behält sich VOYAGE vor, wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet, weitere Ansprüche können nicht diese für Abhilfe sorgen kann. Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungs-
die jeweiligen Flüge zwischen 00:00 Uhr bis 23:50 Uhr zu buchen. Weiter geltend gemacht werden. störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken,
verpflichtet sich der Veranstalter dazu, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die d) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, außerge- eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Falls die Reise-
für den Kunden bestmögliche Flugzeit zu ermöglichen. Nach Buchung des wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist, kann er leitung vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar ist, sind etwaige Mängel
Fluges bei der jeweiligen Airline, werden die Flugzeiten dem Kunden mindes- unter unverzüglicher Mitteilung gegenüber dem Reisenden, ebenfalls vom gegenüber VOYAGE an dessen Firmensitz gegenüber kenntlich zu machen.
tens zwei Wochen vor Reisebeginn bei Übermittlung des Teilnehmeraus- Vertrag zurücktreten. Die Reisebegleitung/Reiseleitung ist angehalten für Abhilfe zu sorgen. Sie
weis/Voucher mitgeteilt. Der Veranstalter VOYAGE übernimmt jedoch keine Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge erstattet. ist jedoch nicht befugt, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen Erbrin-
Haftung für Flugzeitenänderungen/Verspätungen, die im ausschließlichen 6. KÜNDIGUNG DURCH DEN REISENDEN gens der Reise anzuerkennen. Auf Wunsch fertigt die dortige Reisebeglei-
Verantwortungsbereich der leistungserbringenden Airline liegen. Für den Fall einer Kündigung des Reisenden aufgrund von Reisemängeln tung/ Reiseleitung eine kurze Niederschrift über die von Ihnen vorgetrage-
VOYAGE ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 ver- gemäß § 651 l BGB oder aus wichtigem Grund ist dem Reiseveranstalter nen Beanstandungen an. Mit dieser Niederschrift ist die Prüfung etwaiger
pflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luft- eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Ansprüche möglich, ohne Niederschrift wird sie erheblich erschwert.
fahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtun- Dies gilt dann nicht, wenn die eigentliche Abhilfe unmöglich ist oder vom 12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
ternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über Reiseveranstalter verweigert wird. Eine Fristsetzung ist ebenfalls entbehrlich, a) VOYAGE unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunterneh- wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-
men(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderun-
Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden 7. UMBUCHUNG gen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige
Luftfahrtunternehmens nach Buchung, sind Sie über den Wechsel so Grundsätzlich gilt, dass Umbuchung dem Reiseteilnehmer oder demjeni- Botschaft Auskunft.
rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von unsicheren Luftfahrt- gen, der die Umbuchung herbeiführt in Höhe der dadurch entstehenden b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
unternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („ge- Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Vertragsübertragung auf eine an- notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
meinschaftliche Liste“) finden Sie auf www.lba.de. dere Person, muss dem Veranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der
e) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Änderungen des Abreiseter- Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit der mins oder des Reisezieles gelten als Stornierung. Der Reiseveranstalter ist Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn VOYAGE
Kunde diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
übernommen hat. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die Hinzubuchung weiterer Leis- 13. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
3. ZAHLUNGEN tungen sind, sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kosten- Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Un-
Eine Anzahlung i.H.v 20% des Reisepreises ist innerhalb von 14 Tagen frei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der Veran- wirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der Reise-
nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des Sicherungsscheines fällig. stalter behält sich vor, dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages,
Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig, nach Erhalt des Siche- zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
rungsscheins und eingehend bei VOYAGE, damit der rechtzeitige (Online-) nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen 14. STREITBEILEGUNG
Versand der Reiseunterlagen gewährleistet werden kann. Bei Buchungen entgegenstehen. Umbuchungsgebühr bei Flugreisen: Es gelten die Um- Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche On-
ab 4 Wochen vor Reiseantritt sollte aus gleichem Grund umgehend nach buchungsgebühr der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich der dem Veran- line-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/
Rechnungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der stalter entstehenden Zusatzkosten aufgrund weiterer Verwaltungstätigkeit. consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unse-
Reisebuchung, der gesamte Reisepreis gezahlt werden. Entsprechende 8. HAFTUNG rem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit an einem Streit-
Zahlungsfristen werden in der Rechnung aufgeführt. Abgeschlossene Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig. a) die gewissenhafte Reisevorbereitung 15. GERICHTSSTAND
4. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zu- c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen stalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
rücktreten. In diesem Fall kann VOYAGE eine angemessene Entschädi- d) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht für das gesamte Rechtsverhältnis.
gung verlangen. Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Gerichtsstand für Klagen gegen VOYAGE ist Detmold. Für Klagen von
a) Der Rücktritt sollte in Textform gegenüber dem Reiseveranstalter er- ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbei- VOYAGE gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für
klärt werden. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, geführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs- Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert VOYAGE den An- trägers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-
spruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis. VOYAGE steht es aber Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund ort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
unbeschadet dessen zu, soweit der Rücktritt nicht in der Verantwortlich- internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
keit von VOYAGE liegt oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittel- Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leis- Detmold vereinbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und inso-
barer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten die tungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen beschränkt ist. Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene e) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen- Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kun-
Entschädigung für die bis zur Erklärung des Rücktritts durch den Kunden hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder den ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare,
getätigten Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen im Verhältnis in der Reiseausschreibung oder Bestätigung/Rechnung als Fremdleistungen nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der
zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Umstände sind unvermeidbar gekennzeichnet sind. Die Haftung von VOYAGE beschränkt sich in diesen Fäl- Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von VOYAGE unterlie- len auf die sorgfältige Auswahl des Drittunternehmens, nicht aber auf die Leis- diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
gen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn tungserbringung. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden 16. VERANSTALTER ALLER REISEN
alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, Veranstalter aller Reisen ist, soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist:
c) Die von VOYAGE zu verlangende Entschädigung bemisst sich nach menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf.
zeitlicher Staffelung, Verhältnis Rücktrittserklärung zum vertraglichen Rei- Reiseveranstalter nicht erstattet. Geschäftsführer: Gert Just
sebeginn, zu erwartenden Ersparnissen von Aufwendungen des Reisever- f) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden ent- Veranstalter der Sprachreisen nach Barcelona, St. Paul’s Bay (Malta), St. Ju-
anstalters und zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung stehen, wenn diese vom Reisenden selbstverschuldet sind. lian’s (Malta), Nizza und Brighton ist: Sprachcaffe Reisen GmbH, Frankfurt /
der Reiseleistung, die Entschädigung wird pauschaliert. Bei der weiter- Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht für Schäden, die von einem Drit- Veranstalter der Reise nach Goch ist: KFO Katholisches Ferienwerk Ober-
gehenden Berechnung werden möglich ersparte Aufwendungen und an- ten verschuldet werden, der weder Leistungserbringer ist, noch sonst an der hausen e.V., Oberhausen / Veranstalter der Reisen Junior & Profi Fuball-
derweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Maßgeblich Leistungserbringung bezüglich der Pauschalreise beteiligt ist und der Ein- camp ist: Rheinfit Sportakademie GmbH, Köln / Veranstalter der Surfcamps
für die Berechnung der Stornokosten hinsichtlich des Zeitfaktors ist der tritt des Schadens für den Veranstalter nicht vorhersehbar oder vermeidbar in St. Girons ist: Action Sports Travel GmbH, Norderstedt / Veranstalter der
Eingang der Rücktrittserklärung bei VOYAGE. war. Der Reiseveranstalter haftet weitergehend nicht für Schäden, welche Skireise nach Zell am See ist: jugendreisen.com GmbH, Düsseldorf / Ver-
RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN BEI BUSPAUSCHALREISEN: durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden. anstalter der Reise nach Willingen ist: ReiseMeise, Berlin / Veranstalter der
- bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person g) VOYAGE haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getätigt und nicht Sprachreise nach Osmington Bay ist: TravelWorks Travelplus Group GmbH,
- 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person schriftlich durch VOYAGE bestätigt wurden. VOYAGE haftet nicht für Reise- Münster / Veranstalter des Sprach Camps im Salzburger Land und der
- 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person beschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern, oder Eigenausschrei- Reisen nach Mariapfarr und Obertauern ist: young austria – Österreichs Er-
- 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person bungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich in Textform von lebnisgästehäuser GmbH, Salzburg / Veranstalter der Reisen nach Beldorf,
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person VOYAGE genehmigt wurden. Soltau, Usedom, Swinemünde, Werbellinsee, Gadow, Tropical Islands und
- Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: h) Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus Bad Sooden-Allendorf ist KI JU Ferienservice GmbH, Berlin.
90% des Reisepreises pro Person. unerlaubter Handlung, welche sich nicht auf Körperschäden beziehen und